Forensisches Sachverständigenbüro Braune
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„Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht.“ [Konfuzius]
Verbrauchertipps
Wir
möchten
Ihnen
auf
diesen
Seiten
einige
Hilfen
anbieten,
wie
Sie
mit
einfachen
Mitteln das Risiko von Einbrüchen senken können.
Darüber
hinaus
geben
wir
Ihnen
Tipps,
welche
Maßnahmen
Sie
nach
einem
Einbruch
ergreifen
sollten,
damit
Sie
für
das
anschließende
Verfahren
Fehler
vermeiden
und
Sie
nicht
Gefahr
laufen,
Entschädigungsleistungen
Ihrer
Hausrat-
oder
Wohngebäudeversicherung vorenthalten zu bekommen.
Vorbeugende Sicherung an Bestandteilen des Hauses
S
ie
müssen
es
dem
Täter
möglichst
schwer
machen,
in
Ihre
Wohnung,
Ihr
Haus
oder
Büro
einzudringen.
Türen
und
Fenster
sind
die
Öffnungen
ihres
Wohneigentums
und
besonders
schützenswert.
Hierzu
ist
es
erforderlich,
bestimmte
technische
Schutzmaßnahmen
einzusetzen:
•
Schließen
Sie
Ihre
Haustür
wenn
möglich
2x
ab
und
lassen
Sie
sie
nicht
nur
ins
Schloss fallen.
•
Lassen Sie Fenster und Terrassentüren nicht auf Kipp stehen.
•
Sichern
Sie
Ihre
Fenster
und
Terrassentüren
durch
zusätzliche
mechanische
Einrichtungen.
•
Sichern
Sie
Ihre
widerstandsfähigen
Eingangs-
und
Kellertüren
durch
Schutzbeschläge
mit
Zylinderabdeckung
und
verwenden
Sie
Profilzylinder
mit
Aufsperrschutz.
•
Installieren Sie Rollläden und nutzen Sie Rollladensicherungen
•
Sichern Sie Kellerschächte und Kellerfenster
•
Schützen Sie Schwachstellen mit im Mauerwerk verankerten Gittern
•
Nutzen Sie Bewegungsmelder im Außenbereich Ihres Hauses
•
Installieren
Sie
wenn
möglich
eine
Einbruchmeldeanlage
(optimal
Öffnungsmelder
und Kameras mit BIldübertragung auf Ihr Mobilfunkgerät)
Hilfreiche Methoden zur Abschreckung von Tätern
•
Setzen
Sie
vertrauenswürdige
Nachbarn
davon
in
Kenntnis,
dass
Sie
in
Urlaub
fahren, damit diese bei Störungen gewarnt sind.
•
Bitten
Sie
Nachbarn,
Verwandte
oder
Freunde
die
Rollläden
ihres
Wohnobjektes
zum
Abend
herunter
zu
lassen
und
am
Morgen
aufzuziehen.
Aus
Sicherheitsgründen
kann es aber auch erforderlich sein, bestimmte Rollläden geschlossen zu halten.
•
Installieren
Sie
Zeitschaltuhren
und
lassen
Sie
zu
unterschiedlichen
Zeiten
Licht
innerhalb des Wohnobjektes an- und ausgehen.
•
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Briefkasten regelmäßig geleert wird.
•
Lassen
Sie
bei
längerer
Abwesenheit
Ihren
Rasen
mähen
und
ihren
Außenbereich
verändern (Verstellen von Gegenständen und Fahrzeugen).
•
Bitten
Sie
Nachbarn,
Ihren
Mülleimer
bei
anstehender
Leerung
an
die
Straße
und
zurück zu stellen.
Hausratliste / Stehlgutliste
Es
ist
hilfreich,
eine
Hausratliste
bzw.
Wertgegenstandsliste
zu
erstellen.
Sie
kann
zum
einen
als
Wertermittlung
für
die
Hausratversicherung
dienen,
um
eine
Unterversicherung
zu
vermeiden,
zum
anderen
kann
sie
im
Falle
eines
Einbruches
als
Stehlgutliste
zu
Rate
gezogen
werden.
In
dieser
Liste
sollten,
wenn
möglich,
auch
I
ndividualnummern
von
Geräten
vermerkt
werden
sowie
genaue
Beschreibungen
und
Preise.
Von
Vorteil
sind
auch
Fotos
von
Wertgegenständen
und
Schmuck,
die
zu
Fahndungszwecken
genutzt
werden können.
Je
besser
Sie
hier
Vorarbeit
leisten,
desto
eher
kann
die
Polizei
bei
einem
Diebstahl
Wertgegenstände
zuordnen
und
desto
eher
ist
eine
Versicherung
bereit,
einen
Schaden
zu übernehmen.
Ein Beispiel für eine Wertgegenstandsliste finden Sie hier.
Erste Schritte nach einem Einbruch
Aus
unserer
beruflichen
Praxis
wissen
wir,
dass
Betroffene
nach
einem
Einbruch
erst
einmal
unter
Schock
stehen.
Es
geht
zum
einen
um
den
Verlust
persönlicher
Gegenstände
und
Werte
in
Form
eines
finanziellen
Schadens
und
um
ein
in
vielen
Fällen
hinterlassenes
Chaos
innerhalb
der
eigenen
vier
Wände.
Viel
schlimmer
empfinden
viele
Geschädigte
jedoch das Wissen, dass jemand Fremdes tief in die Privatsphäre eingedrungen ist.
Doch
in
dieser
Phase
gilt
es
für
Polizei
und
Versicherungen
erste
Maßnahmen
einzuleiten,
damit
entweder
die
Täter
gefasst
werden
und
gestohlene
Gegenstände
ihren
Weg
zum
Besitzer zurück finden oder aber ein Werteausgleich geschaffen wird.
Damit
Sie
trotz
des
traumatischen
Ereignisses
einen
klaren
Kopf
bewahren
können,
soll
Ihnen die folgende Checkliste helfen:
•
Bei Ihnen wurde eingebrochen. Bitte verändern Sie nichts!
•
Rufen
Sie
sofort
unter
der
Tel.-Nr.
110
den
polizeilichen
Notruf
an
oder
benachrichtigen
Sie
das
nächstliegende
Polizeirevier.
Die
Schutzpolizei
wird
in
Kürze
bei
Ihnen
erscheinen,
den
Sachverhalt
aufnehmen
und
eine
Anzeige
schreiben.
Sie
bekommen
von
der
Polizei
eine
Vorgangs-
bzw.
Registrierungsnummer. Heben Sie diese gut auf.
Geben
Sie
unbedingt
bei
der
Anzeigenaufnahme
eine
Telefonnummer
an,
über
die
Sie immer für die Spurensicherung zu erreichen sind.
•
Fertigen
Sie
bis
zum
Eintreffen
der
Schutzpolizei
wenn
möglich
Übersichtsaufnahmen/Fotos
der
betroffenen
Räumlichkeiten
und
der
Einbruchsspuren an.
•
Informieren
Sie
die
Schadensstelle
Ihrer
Hausratversicherung.
Hierzu
benötigen
Sie
die
Registrierungsnummer
der
Polizei,
die
Versicherungsnummer
Ihrer
Hausratversicherung
und
die
Telefonnummer
für
Schadensfälle
die
in
Ihren
Versicherungsunterlagen
zu
finden
sein
sollte.
Sie
können
die
Schadensmeldung
auch
online
abgeben.
Hier
eine
Auswahl
von
Hausratversicherern
(kein
Anspruch
auf Vollständigkeit):
'Liste
von
Versicherungen'
sowie
hier
nicht
verzeichnete
Versicherungen:
Signal-
Iduna HUK HDI R+V VGH
•
Sperren
Sie
abhanden
gekommene
Scheck-
und
Kreditkarten
(Notfall-Nr.
116
116
ist 24 Stunden erreichbar und gebührenfrei)
•
In
vielen
Fällen
dauert
es,
bis
die
polizeiliche
Spurensicherung
Ihre
Wohnung
aufsuchen
kann.
Bitte
verändern
Sie
trotzdem
nichts.
Es
ist
wichtig,
das
der
Tatort
so
belassen
wird,
wie
Sie
ihn
vorgefunden
haben.
Die
Mitarbeiter
der
Spurensicherung
werden
nach
verwertbaren
Spuren
suchen
(Einbruchspuren,
Schuhspuren,
Fingerspuren,
DNA
etc.)
und
versuchen,
den
Tatablauf
zu
rekonstruieren.
•
Eine
Aufstellung
der
gestohlenen
Gegenstände
(Stehlgutliste)
bei
der
Polizei
schriftlich
einreichen.
Am
Tattag
lässt
sich
meist
noch
nicht
absehen,
was
alles
gestohlen
wurde.
Bei
der
Anzeigenaufnahme
können
Sie
bereits
augenscheinlich
abhanden
gekommene
Gegenstände
angeben.
Eine
detaillierte
Liste
können
Sie
aber
auch
am
nächsten
Tag
auf
dem
Polizeirevier
unter
Angabe
Ihrer
Registriernummer nachreichen.
Da
jedes
Detail
über
die
Wertgegenstände
für
die
Polizeifahndung
und
die
Versicherung
wichtig
ist,
sollte
die
Stehlgutliste
möglichst
eine
Beschreibung
des
Objektes,
den
Preis
und
im
besten
Fall
ein
Foto
enthalten.
Mit
der
Abgabe
der
Liste
jedoch
nicht
zu
lange
warten,
da
einige
Versicherungen
sonst
die
Leistung
verweigern.
Einige
Versicherungen
möchten
die
Stehgutliste
ebenfalls
ausgehändigt
bekommen.
•
Nach
der
Spurensicherung
kann
es
je
nach
Tatbegehung
vorkommen,
dass
Behördensachverständige
der
Polizeien
oder
Landeskriminalämter
den
Wohnraum
ebenfalls zwecks weiterer Untersuchungen aufsuchen wollen.
•
Es
kann
auch
passieren,
dass
je
nach
Schadenshöhe
und
Umfang
eine
Aufforderung
der
Schadensstellen
der
Versicherung
erfolgt,
den
Tatort
so
lange
zu
belassen,
bis
ein
Sachverständiger
der
Hausratversicherung
den
Wohnraum
begutachtet
hat.
Ist
dies
abgeschlossen
und
eine
Freigabe
durch
die
Versicherung
erfolgt,
kann
der
Tatort aufgeräumt werden.
Das Gesamtkonzept
der Tür muss stimmen!
Die
alleinige
Anschaffung
eines
hochwertigen
Profilzylinders
bringt
bezüglich
des
Einbruchschutzes
so
gut
wie
gar
nichts,
auch
wenn
der
nette
Schlüsseldienst
oder
eine
Beratungsstelle
von
nebenan
Ihnen
dazu rät.
Es
müssen
alle
Komponenten
zusammenpassen,
wie
z.B.
die
Festigkeit
der
Tür
und
der
Zarge
nebst
gut
befestigtem
Schließblech,
der
sehr
wichtige
Schutzbeschlag
mit
einer
Zylinderabdeckung
und
ganz
zum
Schluss
auch
ein
vernünftiger
Profilzylinder,
der
gegen
einfache
Manipulationsversuche schützt.
Checkliste nach einem
Einbruch:
•
Polizei
informieren
Tel.-Nr.
110
oder
das
zuständige
Revier
direkt
und
Anzeige
erstatten
•
Schadensstelle der
Hausratversicherung
informieren (siehe
Versicherungsunterlagen)
•
Spurensicherung
zum
Tatort
lassen
•
Detaillierte
Stehlgutliste
einreichen
(ggf.
mit
Belegen
und Fotos)
•
Behördensachverständigen
und Gutachtern der
schadensregulierenden
Versicherung Zutritt zum
Tatort gewähren
•
Erst
nach
Freigabe
durch
die
Versicherung
kann
der
Tatort
aufgeräumt werden