Forensisches Sachverständigenbüro Braune
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„Heute kennen die Menschen von allem nur den Preis und nicht den Wert.“ [Oscar Wilde]

Kosten

Die Berechnung der Kosten richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Hier werden feste gesetzliche Entschädigungen veranschlagt. Einige freie Sachverständige vereinbaren besondere Vergütungen und berufen sich gegenüber den Gerichten auf § 13 JVEG. Wir nicht ! Sollten für die Ortsbesichtigung oder Labortätigkeiten zusätzliche Mitarbeiter erforderlich sein, belaufen sich die Kosten hierfür auf den üblichen Satz von 42,50 € pro Stunde. Das Honorar und die Nebenkosten werden fällig, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht bzw. übersandt worden ist. Wir sind für Transparenz bei der Kostenerstellung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Hier ein Rechenbeispiel für eine Untersuchung eines aufgebrochenen Fensters: Für Vorarbeiten, Fahrtzeiten, Ortbesichtigung und Gutachtenerstellung fallen bei einfachen Sachverhalten mindestens 7 Stunden an, was einem Honorar von 770 entspricht. Dazu kommen Nebenkosten aus Fahrtkosten, Bild- und Gutachtendruck von mindestens 20 €. Von einer Mindestsumme von 850 € müssen Sie also immer ausgehen. Wir können vorab eine individuelle Kostenabschätzung für Sie vornehmen.

Honorar

Forensische Sachverständigenleistungen liegen im Bereich der Technischen Formspuren seit 2021 im JVEG zwischen Schadensfeststellungen, -ursachen- ermittlung, -bewertung (105 €) und Ingenieursleistungen (145 €). Es wurde ein Stundensatz von 110 € festgelegt. Fahrtkostenersatz (nach § 5 JVEG) Pkw 0,30 € pro km + Parkgebühren Tage- und Übernachtungsgeld (§ 6 JVEG) bei längerfristiger Abwesenheit Sonstige und besondere Aufwendungen (§ 7, 9 JVEG) Das Honorar bei Sicherheitsberatungen liegen weit unter den Leistungen gemäß der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI), derzeit bei 60 € pro Stunde.