Forensisches Sachverständigenbüro Braune
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„Heute kennen die Menschen von allem nur den Preis und nicht den Wert.“ [Oscar Wilde]
Kosten
Die
Berechnung
der
Kosten
richtet
sich
nach
dem
Justizvergütungs-
und
Entschädigungsgesetz
(JVEG). Hier werden feste gesetzliche Entschädigungen veranschlagt.
Einige
freie
Sachverständige
vereinbaren
besondere
Vergütungen
und
berufen
sich
gegenüber
den Gerichten auf § 13 JVEG. Wir nicht !
Sollten
für
die
Ortsbesichtigung
oder
Labortätigkeiten
zusätzliche
Mitarbeiter
erforderlich
sein, belaufen sich die Kosten hierfür auf den üblichen Satz von 42,50 € pro Stunde.
Das
Honorar
und
die
Nebenkosten
werden
fällig,
wenn
die
Leistungen
vertragsgemäß
erbracht
und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht bzw. übersandt worden ist.
Wir sind für Transparenz bei der Kostenerstellung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Hier ein
Rechenbeispiel
für eine Untersuchung eines aufgebrochenen Fensters:
Für
Vorarbeiten,
Fahrtzeiten,
Ortbesichtigung
und
Gutachtenerstellung
fallen
bei
einfachen
Sachverhalten
mindestens
7
Stunden
an,
was
einem
Honorar
von
770
€
entspricht.
Dazu
kommen
Nebenkosten
aus
Fahrtkosten,
Bild-
und
Gutachtendruck
von
mindestens
20
€.
Von
einer Mindestsumme von 850 € müssen Sie also immer ausgehen.
Wir können vorab eine individuelle Kostenabschätzung für Sie vornehmen.
Honorar
Forensische
Sachverständigenleistungen
liegen
im
Bereich
der
Technischen
Formspuren
seit
2021
im
JVEG
zwischen
Schadensfeststellungen,
-ursachen-
ermittlung,
-bewertung
(105
€)
und
Ingenieursleistungen
(145
€).
Es
wurde
ein Stundensatz von 110 € festgelegt.
Fahrtkostenersatz (nach § 5 JVEG) Pkw
0,30 € pro km + Parkgebühren
Tage- und Übernachtungsgeld (§ 6 JVEG)
bei längerfristiger Abwesenheit
Sonstige und besondere Aufwendungen (§
7, 9 JVEG)
Das Honorar bei Sicherheitsberatungen
liegen weit unter den Leistungen gemäß
der Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und
Ingenieure (HOAI), derzeit bei 60 € pro
Stunde.