Forensisches Sachverständigenbüro Braune
 
 
 
 
  © 2012-2024    Forensisches Sachverständigenbüro Braune | Malenter Str. 8a | D-28844 Weyhe | mail@einbruchhilfe.de | Telefon: +49 (0)4203 / 833 70-80
 
 
 
 
 
  „Heute kennen die Menschen von allem nur den Preis und nicht den Wert.“ [Oscar Wilde]
 
 
 
  
Kosten
  Die
  Berechnung
  der
  Kosten
  richtet
  sich
  nach
  dem
  Justizvergütungs-
  und
  Entschädigungsgesetz 
  (JVEG). Hier werden feste gesetzliche Entschädigungen veranschlagt.
  Einige
  freie
  Sachverständige
  vereinbaren
  besondere
  Vergütungen
  und
  berufen
  sich
  gegenüber 
  den Gerichten auf § 13 JVEG. Wir nicht !
  Sollten
  für
  die
  Ortsbesichtigung
  oder
  Labortätigkeiten
  zusätzliche
  Mitarbeiter
  erforderlich 
  sein, belaufen sich die Kosten hierfür auf den üblichen Satz von 42,50 € pro Stunde.
  Das
  Honorar
  und
  die
  Nebenkosten
  werden
  fällig,
  wenn
  die
  Leistungen
  vertragsgemäß
  erbracht 
  und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht bzw. übersandt worden ist.
  Wir sind für Transparenz bei der Kostenerstellung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. 
  Hier ein 
  Rechenbeispiel 
  für eine Untersuchung eines aufgebrochenen Fensters:
  Für
  Vorarbeiten,
  Fahrtzeiten,
  Ortbesichtigung
  und
  Gutachtenerstellung
  fallen
  bei
  einfachen 
  Sachverhalten
  mindestens
  7
  Stunden
  an,
  was
  einem
  Honorar
  von
  770
  €
  entspricht.
  Dazu 
  kommen
  Nebenkosten
  aus
  Fahrtkosten,
  Bild-
  und
  Gutachtendruck
  von
  mindestens
  20
  €.
  Von 
  einer Mindestsumme von 850 € müssen Sie also immer ausgehen. 
  Wir können vorab eine individuelle Kostenabschätzung für Sie vornehmen.
 
 
  
Honorar
  Forensische
  Sachverständigenleistungen 
  liegen
  im
  Bereich
  der
  Technischen 
  Formspuren
  seit
  2021
  im
  JVEG
  zwischen 
  Schadensfeststellungen,
  -ursachen-
  ermittlung,
  -bewertung
  (105
  €)
  und 
  Ingenieursleistungen
  (145
  €).
  Es
  wurde 
  ein Stundensatz von 110 € festgelegt.
  Fahrtkostenersatz (nach § 5 JVEG) Pkw 
  0,30 € pro km + Parkgebühren
  Tage- und Übernachtungsgeld (§ 6 JVEG) 
  bei längerfristiger Abwesenheit
  Sonstige und besondere Aufwendungen (§ 
  7, 9 JVEG) 
  Das Honorar bei Sicherheitsberatungen 
  liegen weit unter den Leistungen gemäß 
  der Verordnung über die Honorare für 
  Leistungen der Architekten und 
  Ingenieure (HOAI), derzeit bei 60 € pro 
  Stunde.