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Forensisches Sachverständigenbüro Braune
„Wenn man einen Sumpf trocken legen will, darf man damit nicht die Frösche beauftragen.“ [Mark Twain]
Gerichtsgutachten
Hat
ein
Gericht
in
einem
Zivilverfahren
einen
Beschluss
in
einer
Beweisfrage
verfasst,
wird
ein
fachlich
kompetenter
Sachverständiger
gesucht.
Wird
das
Forensische
Sachverständigenbüro
Braune
mit
einer
solchen
Beweisfrage
betraut
und
die
streitenden
Parteien
stimmen
der
Bestellung
zu,
kann
die
Gerichtsakte
an
uns
gesandt werden.
Hier
erfolgt
eine
Prüfung
der
Unabhängigkeit
und
sachlichen
Zuständigkeit.
Sprechen
keine
Einwände
gegen
eine
Bestellung,
wird
unsererseits
der
Auftrag
dem
Gericht
gegenüber bestätigt.
Üblicherweise
wird
in
diesem
Schreiben
eine
ungefähre
Kostenabschätzung
und
der
zeitliche
Rahmen
von
etwa
vier
Wochen
zur
Gutachtenerstellung angegeben.
Unmittelbar
danach
wird
telefonisch
Kontakt
mit
den
beiden
betroffenen
Parteien
aufgenommen,
um
einen
Ortstermin
zu
vereinbaren.
Ist
ein
Termin
gefunden,
werden
die
Parteien
und
deren
Prozessbevollmächtigte
mittels
Einschreiben
mit
Rückschein
zum
Ortstermin
geladen.
Die
Teilnahme
aller
Beteiligten
am
Ortstermin
ist
nicht
erforderlich,
dennoch
wünschenswert.Es
kann
vorkommen,
dass
in
einigen
Fällen
eine
kurze
Vorbesichtigung
des
Tatortes
erfolgen
muss,
um
technische
Gegebenheiten
abzuklären.
Dies
ist
jedoch
in
keiner
Weise
einem
Ortstermin
gleichzusetzen,
sondern
dient
lediglich
der
Informationsbeschaffung
für
den
Ortstermin.
Beim
Ortstermin
werden
die
allgemeinen
und
die
mit
den
Beweisfragen
des
Beschlusses
zusammenhängenden
Besonderheiten
aufgenommen.
Die
Möglichkeiten
werden
angesprochen,
Tatrekonstruktionen
und
evtl.
Versuche
durchgeführt.
Sofern
eindeutig,
werden
die
in
dem
Beweisbeschluss
geforderten Fragen mündlich beantwortet.
Die
Ergebnisse
des
Ortstermins
werden
zusammen
mit
weiteren
Recherchen,
evtl.
vorzunehmenden
Berechnungen
und
gefertigtem
Bildmaterial
in
einem
schriftlichen
Gutachten
zusammengefasst
und
in
der
vom
Gericht geforderten Anzahl dupliziert.
Das
Gutachten
und
die
Rechnung
werden
zusammen
mit
der
Akte
an
das
Gericht
gesandt
oder dem Gericht persönlich zugestellt.
Sollte
es
zu
einer
Gerichtsverhandlung
kommen,
kann
das
Gutachten
dort
persönlich
vertreten
werden.
Hierfür
erfolgt
eine
gesonderte
Kostenrechnung
nach
dem
Gerichtstermin.
Privat- oder Versicherungs-
gutachten
Erteilen
Sie
uns
als
Vertreter
einer
Versicherung
oder
als
Privatperson
einen
Sachverständigenauftrag,
um
die
Ursachen
von
Schadensereignissen
neutral,
unabhängig,
kompetent
und
seriös
feststellen
zu
lassen,
werden
wir
uns
Ihres
Problems
zeitnah
annehmen.
Der
private
Auftraggeber
stellt
uns
per
eMail,
telefonisch
oder
schriftlich
ein
Gutachtenersuchen
zu
und
teilt
uns
darin
auch
den
vorliegenden
Sachverhalt
mit.
Ist
nach
einer
internen
Prüfung
die
sachliche
Zuständigkeit
gegeben,
werden
wir
dem
Auftraggeber,
zusammen
mit
einer
ungefähren
Kostenabschätzung
und
der
Mitteilung
über
den
zeitlichen
Rahmen
bis
zur
Gutachtenerstellung
eine
Auftragsbestätigung
mit
unseren
AGB
zukommen
lassen.
Bestätigt
uns
der
Auftraggeber
den
Vertrag,
werden
wir
umgehend tätig.
Nach
Abstimmung
eines
Ortstermins
werden
wir
den
Schadensort
besichtigen,
Untersuchungen
und
ggf.
Tatrekonstruktionen
durchführen.
Sollten
Laboruntersuchungen
nötig
sein,
werden
wir
diese
nachfolgend
durchführen.
Werden
uns
Schlösser
und/oder
Profilzylinder
aus
einem
Tatobjekt
zwecks
Untersuchung
auf
Manipulationsspuren
übergeben,
werden
diese
fachgerecht
zerlegt
und
mikroskopisch
untersucht.
Die
Ergebnisse
der
Untersuchungen
werden
mit
weiteren
Recherchen,
evtl.
vorzunehmenden
Berechnungen
und
gefertigtem
Bildmaterial
in
einem
schriftlichen
Gutachten zusammengefasst.
Das
Gutachten
und
die
Rechnung
werden
dem
Auftraggeber
fristgerecht
zugestellt.
Der
Rechnungsbetrag
wird
mit
dem
Datum
der
Rechnungsstellung
oder
mit
Übergabe
des
Gutachtens
fällig.
Der
Rechnungsbetrag
ist
grundsätzlich
innerhalb
von
14
Tagen
ohne
Abzug zu bezahlen.
Sicherheitsberatung
Wenn
Sie
uns
beauftragen,
eine
Sicherheitsberatung
durchzuführen,
werden
wir
zeitnah
einen
Begehungstermin
vereinbaren.
Die
Beauftragung
erfolgt
durch
eine
schriftliche
Bestätigung
unseres
Beratervertrages.
Im
Rahmen
einer
Ortsbesichtigung
werden
wir
uns
einen
Überblick
über
Ihr
Wohnobjekt
und
ihren
Sicherheitszustand
zu
verschaffen.
Kritische
Bereiche
werden
hierbei
herausgestellt
und
Gegenmaßnahmen
erläutert.
Wir
werden
Ihnen
Vorschläge
zur
Steigerung
der
Sicherheit
unterbreiten
und
Ihnen
ein
praktikables
Sicherheitskonzept
für
Ihre Bedürfnisse erstellen.
Das
Forensische
Sachverständigenbüro
Braune
wird
keine
Installationen
durchführen,
Sie
aber
bei
der
Suche
nach
geeigneten
Fachbetrieben
unterstützen.
Sind
die
Sicherheitsmaßnahmen
installiert,
überprüfen
wir
die
Fertigstellung
und
sachgemäße Ausführung der Arbeiten.
Wenige
Tage
nach
der
Begehung
des
Wohnobjektes
werden
Ihnen
schriftlich
Sicherheitsmaßnahmen
zu
einzelnen
Objektbereichen
und
eine
Rechnung
zugestellt.
Der
Rechnungsbetrag
wird
mit
dem
Datum
der
Zustellung
der
Rechnung
fällig.
Dieser
ist
grundsätzlich
innerhalb
von
14
Tagen
ohne
Abzug zu begleichen.
Auftragserteilung
Wenn
Sie
sich
entscheiden
sollten,
unser
forensisches
Sachverständigenbüro
für
eines
der
angebotenen
Leistungen
zu
beauftragen,
können
Sie
sich unter den einzelnen Rubriken dieses Bereichs über den Fortlauf der einzelnen Verfahren informieren.