© 2012-2024 Forensisches Sachverständigenbüro Braune | Malenter Str. 8a | D-28844 Weyhe | mail@einbruchhilfe.de | Telefon: +49 (0)4203 / 833 70-80
Forensisches Sachverständigenbüro Braune
„Wenn man einen Sumpf trocken legen will, darf man damit nicht die Frösche beauftragen.“ [Mark Twain]

Gerichtsgutachten

Hat ein Gericht in einem Zivilverfahren einen Beschluss in einer Beweisfrage verfasst, wird ein fachlich kompetenter Sachverständiger gesucht. Wird das Forensische Sachverständigenbüro Braune mit einer solchen Beweisfrage betraut und die streitenden Parteien stimmen der Bestellung zu, kann die Gerichtsakte an uns gesandt werden. Hier erfolgt eine Prüfung der Unabhängigkeit und sachlichen Zuständigkeit. Sprechen keine Einwände gegen eine Bestellung, wird unsererseits der Auftrag dem Gericht gegenüber bestätigt. Üblicherweise wird in diesem Schreiben eine ungefähre Kostenabschätzung und der zeitliche Rahmen von etwa vier Wochen zur Gutachtenerstellung angegeben. Unmittelbar danach wird telefonisch Kontakt mit den beiden betroffenen Parteien aufgenommen, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Ist ein Termin gefunden, werden die Parteien und deren Prozessbevollmächtigte mittels Einschreiben mit Rückschein zum Ortstermin geladen. Die Teilnahme aller Beteiligten am Ortstermin ist nicht erforderlich, dennoch wünschenswert.Es kann vorkommen, dass in einigen Fällen eine kurze Vorbesichtigung des Tatortes erfolgen muss, um technische Gegebenheiten abzuklären. Dies ist jedoch in keiner Weise einem Ortstermin gleichzusetzen, sondern dient lediglich der Informationsbeschaffung für den Ortstermin. Beim Ortstermin werden die allgemeinen und die mit den Beweisfragen des Beschlusses zusammenhängenden Besonderheiten aufgenommen. Die Möglichkeiten werden angesprochen, Tatrekonstruktionen und evtl. Versuche durchgeführt. Sofern eindeutig, werden die in dem Beweisbeschluss geforderten Fragen mündlich beantwortet. Die Ergebnisse des Ortstermins werden zusammen mit weiteren Recherchen, evtl. vorzunehmenden Berechnungen und gefertigtem Bildmaterial in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst und in der vom Gericht geforderten Anzahl dupliziert. Das Gutachten und die Rechnung werden zusammen mit der Akte an das Gericht gesandt oder dem Gericht persönlich zugestellt. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kann das Gutachten dort persönlich vertreten werden. Hierfür erfolgt eine gesonderte Kostenrechnung nach dem Gerichtstermin.

Privat- oder Versicherungs-

gutachten

Erteilen Sie uns als Vertreter einer Versicherung oder als Privatperson einen Sachverständigenauftrag, um die Ursachen von Schadensereignissen neutral, unabhängig, kompetent und seriös feststellen zu lassen, werden wir uns Ihres Problems zeitnah annehmen. Der private Auftraggeber stellt uns per eMail, telefonisch oder schriftlich ein Gutachtenersuchen zu und teilt uns darin auch den vorliegenden Sachverhalt mit. Ist nach einer internen Prüfung die sachliche Zuständigkeit gegeben, werden wir dem Auftraggeber, zusammen mit einer ungefähren Kostenabschätzung und der Mitteilung über den zeitlichen Rahmen bis zur Gutachtenerstellung eine Auftragsbestätigung mit unseren AGB zukommen lassen. Bestätigt uns der Auftraggeber den Vertrag, werden wir umgehend tätig. Nach Abstimmung eines Ortstermins werden wir den Schadensort besichtigen, Untersuchungen und ggf. Tatrekonstruktionen durchführen. Sollten Laboruntersuchungen nötig sein, werden wir diese nachfolgend durchführen. Werden uns Schlösser und/oder Profilzylinder aus einem Tatobjekt zwecks Untersuchung auf Manipulationsspuren übergeben, werden diese fachgerecht zerlegt und mikroskopisch untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden mit weiteren Recherchen, evtl. vorzunehmenden Berechnungen und gefertigtem Bildmaterial in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Das Gutachten und die Rechnung werden dem Auftraggeber fristgerecht zugestellt. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Sicherheitsberatung

Wenn Sie uns beauftragen, eine Sicherheitsberatung durchzuführen, werden wir zeitnah einen Begehungstermin vereinbaren. Die Beauftragung erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung unseres Beratervertrages. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden wir uns einen Überblick über Ihr Wohnobjekt und ihren Sicherheitszustand zu verschaffen. Kritische Bereiche werden hierbei herausgestellt und Gegenmaßnahmen erläutert. Wir werden Ihnen Vorschläge zur Steigerung der Sicherheit unterbreiten und Ihnen ein praktikables Sicherheitskonzept für Ihre Bedürfnisse erstellen. Das Forensische Sachverständigenbüro Braune wird keine Installationen durchführen, Sie aber bei der Suche nach geeigneten Fachbetrieben unterstützen. Sind die Sicherheitsmaßnahmen installiert, überprüfen wir die Fertigstellung und sachgemäße Ausführung der Arbeiten. Wenige Tage nach der Begehung des Wohnobjektes werden Ihnen schriftlich Sicherheitsmaßnahmen zu einzelnen Objektbereichen und eine Rechnung zugestellt. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Zustellung der Rechnung fällig. Dieser ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Auftragserteilung

Wenn Sie sich entscheiden sollten, unser forensisches Sachverständigenbüro für eines der angebotenen Leistungen zu beauftragen, können Sie sich unter den einzelnen Rubriken dieses Bereichs über den Fortlauf der einzelnen Verfahren informieren.