„Die meisten privaten Sachverständigen können sich Objektivität nicht leisten.“
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Dienstleistungen
Das
Sachverständigenbüro
bietet
für
Gerichte,
Staatsanwaltschaften,
Versicherungen
und
Privatpersonen folgende gutachterliche Leistungen für
zivile
Verfahren an:
•
Untersuchung von mechanischen Sicherungseinrichtungen, z.B. möglicherweise
manipulierten Schließzylindern aus Gebäuden und Kfz, Türen, Toren, Fenster
•
Spurensicherung und Tatrekonstruktion nach Einbruch
- für Gerichte, um die Beweislage strittiger Parteien zu klären
- für Versicherungen, um ggf. Täuschungsversuche aufzudecken
- für Privatpersonen, um ggf. Einbrüche nachzuweisen, wenn Versicherungen den
Schaden nicht ersetzen wollen
•
Mikroskopische Laboruntersuchungen von Schließzylindern, Schlüsseln und
Sicherungselementen
•
Sicherheitsberatungen für Haus, Wohnungen und Büros
Sachverständigenleistungen
für
Strafverfahren
werden
ausdrücklich
nicht
angeboten,
da
dies
in
die
Zuständigkeit
von
Behördensachverständigen
der
Polizeien
und
Landeskriminalämter fällt.
Gerichtsgutachten
Ein
Sachverständiger
wird
durch
einen
gerichtlichen
Beschluss
bestellt
und
nimmt
seine
Tätigkeit im Rahmen der im Beschluss benannten Untersuchungsfrage auf.
Leider
werden
in
zivilen
Gerichtsverfahren
oftmals
Sachverständige
tätig,
deren
Qualifikationen
eher
fragwürdig
sind.
Auch
der
Titel
'öffentlich
bestellter
und
vereidigter
Sachverständiger'
oder
'zertifizierter
Sachverständiger'
bedeutet
im
Bereich
Sicherheitstechnik
nicht
zeitgleich,
dass
der
Sachverständige
auch
die
für
diesen
Fall
geforderte
Fachkenntnis
besitzt.
Hier
gilt
der
Grundsatz
"Schuster
bleib
bei
deinen
Leisten!",
doch
der
geldwerte
Vorteil
lockt!
Häufig
wurden
Gutachten
freier
Sachverständiger
von
Behördensachverständigen
in
Form
eines
Obergutachtens
widerlegt.
Für
den
Laien
und
damit
ist
auch
ein
Gericht
gemeint,
ist
es
oft
schwierig
hier
Unterscheidungen zu treffen.
Wir
sind
hauptberuflich
als
Behördensachverständige
tätig
und
fertigen
in
Strafverfahren
Gutachten
im
Bereich
‚Technische
Formspuren‘
für
Behörden
und
Gerichte
an.
Technische
Formspuren
beinhaltet
einen
Sachverständigentitel
für
Werkzeugspuren
und
einen
Sachverständigentitel
für
mechanische
Sicherungseinrichtungen
sowie
langjährige
und
intensive
Erfahrung
auf
dem
Gebiet
der
Einbruchsspuren
und
deren
forensische
Auswertung.
Behördlich
bestellte
und
vereidigte
Sachverständige
sind
den
öffentlich
bestellten
und
vereidigten
Sachverständigen
gleichgestellt,
nur
dass
der
Behördensachverständige
eine
explizit
auf
die
hier
offerierte
Tätigkeit
ausgerichtete
Ausbildung
vorweisen
kann,
die
es
im privaten Sektor nicht gibt.
Um
die
erforderliche
Kompetenz
zu
erlangen
wird
üblicherweise
ein
technisches
Studium
der
Ingenieurswissenschaften
vorausgesetzt,
eine
Ausbildung
in
der
Spurensicherung,
eine
Grundausbildung
in
einem
Kriminaltechnischen
Institut
oder
einer
untergeordneten
forensischen
Untersuchungsstelle,
eine
Sachverständigenausbildung
beim
Bundeskriminalamt und Erfahrung im Einsatz als Gutachter.
Versicherungs- und Privatgutachten
In
dem
Sachverständigenbereich
für
Sicherheitstechnik
tummeln
sich
mittlerweile
viele
'schwarze
Schafe',
die
mit
obskuren
Leistungsbeschreibungen
Kundenaufträge
erteilt
bekommen und in diesem Zuge Gutachten verfassen, die den Namen nicht wert sind.
Uns
sind
Sachverständige
bekannt,
die
stillschweigende
Verträge
mit
Versicherungen
abgeschlossen
haben
und
Vorgaben
erteilt
bekommen,
wie
viele
Gutachten
mindestens
zu
Gunsten
der
Versicherung
ausfallen
müssen
und
das
entgegen
dem
Sachverständigengrundsatz "nach bestem Wissen und Gewissen".
Es
werden
darüber
hinaus
technische
Untersuchungen
angepriesen,
die
angeblich
nur
mit
Elektronenrastermikroskopen
durchgeführt
werden
können.
Lassen
Sie
sich
von
derartigen
Aussagen
nicht
blenden,
denn
nur
in
ganz
wenigen
Fällen
sind
derart
kostspielige
und
unnötige
Untersuchungen
erforderlich.
Bitte
seien
Sie
vorsichtig,
wem
Sie sich mit Ihrem Anliegen anvertrauen!
Wir
besichtigen
den
Schadensort
und
führen
dort
Untersuchungen
und
ggf.
Tatrekonstruktionen
durch.
Sollten
anschließend
Laboruntersuchungen
nötig
sein,
können
wir diese ebenfalls vornehmen.
Werden
uns
Schlösser
und/oder
Profilzylinder
aus
dem
Tatobjekt
zwecks
Untersuchung
auf
mögliche
Manipulationsspuren
mit
Nachschlüsseln,
Sperrwerkzeugen
oder
sonstigen
Fremdeinwirkungen
übergeben,
werden
dieses
fachgerecht
zerlegt
und
gemäß
aktueller
Vorgaben mikroskopisch untersucht.
Wir
fertigen
keine
Gutachten
zu
Schuhen
hinsichtlich
Plagiaten,
Materialanaylsen
oder Herstellungsfehlern an !
Forensisches Sachverständigenbüro Braune