„Die meisten privaten Sachverständigen können sich Objektivität nicht leisten.“
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Dienstleistungen

Das

Sachverständigenbüro

bietet

für

Gerichte,

Staatsanwaltschaften,

Versicherungen

und

Privatpersonen folgende gutachterliche Leistungen für

zivile

Verfahren an:

Untersuchung von mechanischen Sicherungseinrichtungen, z.B. möglicherweise manipulierten Schließzylindern aus Gebäuden und Kfz, Türen, Toren, Fenster Spurensicherung und Tatrekonstruktion nach Einbruch - für Gerichte, um die Beweislage strittiger Parteien zu klären - für Versicherungen, um ggf. Täuschungsversuche aufzudecken - für Privatpersonen, um ggf. Einbrüche nachzuweisen, wenn Versicherungen den Schaden nicht ersetzen wollen Mikroskopische Laboruntersuchungen von Schließzylindern, Schlüsseln und Sicherungselementen Sicherheitsberatungen für Haus, Wohnungen und Büros Sachverständigenleistungen für Strafverfahren werden ausdrücklich nicht angeboten, da dies in die Zuständigkeit von Behördensachverständigen der Polizeien und Landeskriminalämter fällt.

Gerichtsgutachten

Ein Sachverständiger wird durch einen gerichtlichen Beschluss bestellt und nimmt seine Tätigkeit im Rahmen der im Beschluss benannten Untersuchungsfrage auf. Leider werden in zivilen Gerichtsverfahren oftmals Sachverständige tätig, deren Qualifikationen eher fragwürdig sind. Auch der Titel 'öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger' oder 'zertifizierter Sachverständiger' bedeutet im Bereich Sicherheitstechnik nicht zeitgleich, dass der Sachverständige auch die für diesen Fall geforderte Fachkenntnis besitzt. Hier gilt der Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten!", doch der geldwerte Vorteil lockt! Häufig wurden Gutachten freier Sachverständiger von Behördensachverständigen in Form eines Obergutachtens widerlegt. Für den Laien und damit ist auch ein Gericht gemeint, ist es oft schwierig hier Unterscheidungen zu treffen. Wir sind hauptberuflich als Behördensachverständige tätig und fertigen in Strafverfahren Gutachten im Bereich ‚Technische Formspuren‘ für Behörden und Gerichte an. Technische Formspuren beinhaltet einen Sachverständigentitel für Werkzeugspuren und einen Sachverständigentitel für mechanische Sicherungseinrichtungen sowie langjährige und intensive Erfahrung auf dem Gebiet der Einbruchsspuren und deren forensische Auswertung. Behördlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt, nur dass der Behördensachverständige eine explizit auf die hier offerierte Tätigkeit ausgerichtete Ausbildung vorweisen kann, die es im privaten Sektor nicht gibt. Um die erforderliche Kompetenz zu erlangen wird üblicherweise ein technisches Studium der Ingenieurswissenschaften vorausgesetzt, eine Ausbildung in der Spurensicherung, eine Grundausbildung in einem Kriminaltechnischen Institut oder einer untergeordneten forensischen Untersuchungsstelle, eine Sachverständigenausbildung beim Bundeskriminalamt und Erfahrung im Einsatz als Gutachter.

Versicherungs- und Privatgutachten

In dem Sachverständigenbereich für Sicherheitstechnik tummeln sich mittlerweile viele 'schwarze Schafe', die mit obskuren Leistungsbeschreibungen Kundenaufträge erteilt bekommen und in diesem Zuge Gutachten verfassen, die den Namen nicht wert sind. Uns sind Sachverständige bekannt, die stillschweigende Verträge mit Versicherungen abgeschlossen haben und Vorgaben erteilt bekommen, wie viele Gutachten mindestens zu Gunsten der Versicherung ausfallen müssen und das entgegen dem Sachverständigengrundsatz "nach bestem Wissen und Gewissen". Es werden darüber hinaus technische Untersuchungen angepriesen, die angeblich nur mit Elektronenrastermikroskopen durchgeführt werden können. Lassen Sie sich von derartigen Aussagen nicht blenden, denn nur in ganz wenigen Fällen sind derart kostspielige und unnötige Untersuchungen erforderlich. Bitte seien Sie vorsichtig, wem Sie sich mit Ihrem Anliegen anvertrauen! Wir besichtigen den Schadensort und führen dort Untersuchungen und ggf. Tatrekonstruktionen durch. Sollten anschließend Laboruntersuchungen nötig sein, können wir diese ebenfalls vornehmen. Werden uns Schlösser und/oder Profilzylinder aus dem Tatobjekt zwecks Untersuchung auf mögliche Manipulationsspuren mit Nachschlüsseln, Sperrwerkzeugen oder sonstigen Fremdeinwirkungen übergeben, werden dieses fachgerecht zerlegt und gemäß aktueller Vorgaben mikroskopisch untersucht. Wir fertigen keine Gutachten zu Schuhen hinsichtlich Plagiaten, Materialanaylsen oder Herstellungsfehlern an !
Forensisches Sachverständigenbüro Braune